Montag, 4. Juli 2011

Fußpflege gesponsort von der Krankenkasse

Zu den Wellnessliegen gehört bekanntermaßen auch die Fußpflegeliege, welche prädestiniert sind für die Aufforderungen während der Pediküre.
Mitunter taucht in diesem Zusammenhang die Frage auf, wie es möglich ist sich die Fußpflege von den Krankenkassen bezahlen zu lassen. Hier gibt es tatsächlich Fälle in denen das möglich ist. Vorweg sei aber schon gesagt, das die meisten auch weiterhin Ihre Pediküre bezahlen werden müssen.

Fußpfleger ist in Deutschland kein geschützter Beruf, was heißt das oftmals Seminare angeboten werden, die einem zum Fußpfleger ausbilden, wobei allerdings beachtet werden muss, dass die Seminare nicht staatlich reguliert sind und somit unterschiedlichsten Zeitaufwand und somit auch unterschiedlichste Inhalte umfassen. Generell gilt das Krankenkassen keine Behandlung die von Leuten mit einer solchen Ausbildung durchgeführt wird bezahlen.

Bezahlen tuen Krankenkassen lediglich die vom Arzt verordnete Behandlung beim Podologen. Hierbei handelt es sich um einen staatlich anerkannten Ausbildungsberuf. In den Genuss einer Behandlung beim Podologen kommen zumeist allerdings Diabetiker. Dieser Leiden unter dem diabetischem Fußsyndrom und benötigen daher eine spezielle Behandlung, während bei einem gesunden Menschen die Fußpflege keinen Gesundheitlichen Zweck erfüllt.

Der gesunde Bürger wird also auch weiterhin sein Pediküre selbst bezahlen müssen.

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